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Abfallgesetz 2021

Abfallgesetz 2021

Im Januar 2021 trat ein neues Abfallrecht in Form von neuen Gesetzen und Durchführungsverordnungen in Kraft. Auch bundesrechtliche, praxisrelevante Vorschriften zur Abfallentsorgung entwickeln sich dynamisch weiter. 2022 kommen wieder einige neue Regelungen auf die Abfallwirtschaft zu. Um nachzuvollziehen, was auf nationaler und kommunaler Ebene gilt, ist ein grundlegendes Verständnis für die europäische Strategie hilfreich: 2019 stellte die Europäische Kommission den sogenannten „Green Deal“ vor, mit dem bis 2050 Klimaneutralität hergestellt werden soll. Herzstück des Green Deal ist ein Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Dieser zielt darauf ab, den materiellen Fußabdruck der EU und Emissionen zu minimieren sowie wesentlich mehr Sekundärmaterialen zu nutzen und damit Ressourcen zu schonen.

Unter anderem sollen bis 2030 nur noch wiederverwendbare oder recycelbare Verpackungen hergestellt und ein neuer Rechtsrahmen für biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe etabliert werden. Bereits seit Juli 2021 gilt das an die EU-Abfallrahmenrichtlinie und die Einwegkunststoffrichtlinie angepasste Verpackungsgesetz. Darin enthaltene Neuerungen sollen der Abfallvermeidung wie auch dem Recycling dienen und treten stufenweise in den nächsten Jahren in Kraft.
Im Januar 2021 trat ein neues Abfallrecht in Form von neuen Gesetzen und Durchführungsverordnungen in Kraft. Auch bundesrechtliche, praxisrelevante Vorschriften zur Abfallentsorgung entwickeln sich dynamisch weiter. 2022 kommen wieder einige neue Regelungen auf die Abfallwirtschaft zu. Um nachzuvollziehen, was auf nationaler und kommunaler Ebene gilt, ist ein grundlegendes Verständnis für die europäische Strategie hilfreich: 2019 stellte die Europäische Kommission den sogenannten „Green Deal“ vor, mit dem bis 2050 Klimaneutralität hergestellt werden soll. Herzstück des Green Deal ist ein Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Dieser zielt darauf ab, den materiellen Fußabdruck der EU und Emissionen zu minimieren sowie wesentlich mehr Sekundärmaterialen zu nutzen und damit Ressourcen zu schonen.

Unter anderem sollen bis 2030 nur noch wiederverwendbare oder recycelbare Verpackungen hergestellt und ein neuer Rechtsrahmen für biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe etabliert werden. Bereits seit Juli 2021 gilt das an die EU-Abfallrahmenrichtlinie und die Einwegkunststoffrichtlinie angepasste Verpackungsgesetz. Darin enthaltene Neuerungen sollen der Abfallvermeidung wie auch dem Recycling dienen und treten stufenweise in den nächsten Jahren in Kraft.

ABFALLGESETZ 2021

JAHR 2021 UND DAS ENDE DER EINWEG-KUNSTSTOFFE

Die Beschränkung des Inverkehrbringens bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte gilt EU-weit und muss spätestens ab dem 03. Juli 2021 in jedem Mitgliedstaat gelten. „Das Verbot des Inverkehrbringens wird ausdrücklich ausgesprochen. Dies bedeutet, dass der Verkauf dieser Produkte innerhalb der Deutsche Republik bis zum 31. Dezember 2021 endgültig beendet werden muss und nur diejenigen, die bis zum 3. Juli 2021 von jemandem in der Deutsche Republik gekauft wurden.